Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Ortsverein Saarbrücken
Hilfe & Beratung -
Betreuung für Erwachsene nach dem Betreuungsgesetz
Was ist Betreuung ?
Betreuung ist eine vom Amtsgericht angeordnete Form der persönlichen Hilfe. Für die Betroffenen wird eine Person bestellt, die sie unterstützt oder für sie handelt,
in der Regel in den Bereichen:
Vermögenssorge
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Wer braucht eine Betreuung ?
Volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst ganz oder teilweise regeln können, z.B. körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen.