Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen
Als Leitungsteam ist uns bewusst, dass sich jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter hohen Anforderungen in der täglichen Arbeit stellt und damit auch psychische Belastungen einhergehen können. Aus diesem Grund werden wir auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) § 3 eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in unserem Verein durchführen. Damit wollen wir vorhandene Arbeitsbelastungen identifizieren und beurteilen sowie geeignete Maßnahmen zur Reduzierung auf den Weg zu bringen. In unserer Einrichtung führen wir die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mittels eines Moderationsverfahrens durch. Bei diesem Verfahren wurden die verschiedenen Tätigkeiten im Unternehmen zu sog. Arbeitsplatztypen zusammengefasst. Für jeden Arbeitsplatztyp werden in einem Workshop die möglichen psychischen [...]