Als Leitungsteam ist uns bewusst, dass sich jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter hohen Anforderungen in der täglichen Arbeit stellt und damit auch psychische Belastungen einhergehen können. Aus diesem Grund werden wir auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) § 3 eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in unserem Verein durchführen. Damit wollen wir vorhandene Arbeitsbelastungen identifizieren und beurteilen sowie geeignete Maßnahmen zur Reduzierung auf den Weg zu bringen.

In unserer Einrichtung führen wir die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mittels eines Moderationsverfahrens durch. Bei diesem Verfahren wurden die verschiedenen Tätigkeiten im Unternehmen zu sog. Arbeitsplatztypen zusammengefasst. Für jeden Arbeitsplatztyp werden in einem Workshop die möglichen psychischen Belastungen anhand von strukturierten Leitfragen erfasst. Im zweiten Schritt werden dann etwaige Lösungen und Maßnahmen zusammengetragen. Dieses Ergebnis wird im Anschluss der Geschäftsleitung vorgestellt und besprochen. Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Unser Partner bei Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung ist unserer Gesundheitsdienstleister, die B.A.D GmbH. Weitere Teilnehmer*innen sind, die interne Sicherheitsbeauftragte, Vertreterin der MAV.

Neben den vielen Workshops für Mitarbeiterinnen gibt es demnächst den Workshop für alle Teamleitungen.